Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.09.2018 - 10 U 1729/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57124
OLG Dresden, 20.09.2018 - 10 U 1729/17 (https://dejure.org/2018,57124)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.09.2018 - 10 U 1729/17 (https://dejure.org/2018,57124)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. September 2018 - 10 U 1729/17 (https://dejure.org/2018,57124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Nachunternehmer sind "Unternehmer eines Bauwerks"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Nachunternehmer sind "Unternehmer eines Bauwerks"! (IBR 2019, 554)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2018 - 10 U 1729/17
    Die Klägerin hat - anders als von der Rechtsprechung im Regelfall verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, S. 274 ff., Rn. 23, zitiert nach juris) - die von ihr behauptete Restwerklohnforderung nicht anhand einer prüffähigen Schlussrechnung dargelegt.

    Die sich im Zusammenhang mit der Auslegung von §§ 648a BGB a.F. ergebenden Schwierigkeiten sind durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2014 (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, S. 247 ff) geklärt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht